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Open-Access-Publikationen sind in gleicher Weise wie gedruckte Publikationen urheberrechtlich geschützt!Nach deutschem Recht kann das Urheberrecht nicht übertragen werden. Der/die Urheber*in kann aber z. B. einem Verlag Verwertungsrechte gewähren.Autor*innen sollten dabei darauf achten, im Vertrag nicht das sogenannte ausschließliche,…